Freitag, Juni 27, 2008

Bundesweit erster Prozess wegen rassistischer Türpolitik

Hier die Pressemitteilung der Ombudsstelle Antirassismus an der Universität Oldenburg:
Pressemitteilung zum bundesweit ersten Prozess wegen ethnisierender/rassistischer Nicht-Einlaßpraxen in Diskotheken - Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Am Montag, dem 30. Juni 2008, findet am Amtsgericht Oldenburg in der Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg in Saal 4 ab 11 Uhr 30 der Prozess gegen den Inhaber einer Oldenburger Diskothek statt, der von einem Studenten der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg verklagt wird, im Jahre 2007 ihn in Bezug auf die zugeschriebene Ethnie oder Rasse diskriminiert zu haben.

Interessierte Studierende, Bürgerinnen und Bürger sowie Journalistinnen und Journalisten können dieses öffentliche Verfahren begleiten.
Es wird also eine öffentliche Sitzung stattfinden, zu der möglichst viele Beobachter erscheinen sollten.


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UPDATE:

Hier die Pressemitteilung des Antidiskriminierungsverbands:
PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 29. Juli 2008

Antidiskriminierunsverband Deutschland - advd -

begrüßt bundesweit erstes Prozessurteil nach AGG wegen rassistischer Nicht-Einlasspraxen in Diskotheken

Der advd (Antidiskriminierungsverband Deutschland) begrüßt im Grundsatz das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 23. Juli 2008 gegen den Inhaber einer Oldenburger Diskothek. Verklagt wurde dieser von einem Studenten der Universität Oldenburg. Dieser warf dem Discobetreiber vor, ihm im Jahr 2007 wegen rassistischer Zuschreibungen den Einlass verweigert und damit diskriminiert zu haben.
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