Protest gegen die Verwendung des "Rasse"-Begriffs in Gesetzen
Schon im Entstehungsprozess des AGG protestierten viele Personen und Organisationen (u.a. auch Vertreter der Initiative für Schwarze Menschen in Deutschland) gegen die Verwendung des Begriffes "Rasse", der ja als biologische Gegebenheit bei Menschen schon lange widerlegt und als Konstrukt enttarnt ist. Nun empfiehlt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte, Formulierungen wie "Rasse" und "rassische Zugehörigkeit" aus Grundgesetz und AGG zu streichen.
Hier der Volltext der Pressemitteilung:
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Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt den Parlamenten und Regierungen auf Bundes- und Landesebene, in Zukunft auf die Verwendung des Begriffs "Rasse" zu verzichten. Dies soll bereits bestehende Bemühungen im Kampf gegen Rassismus unterstützen. Die Empfehlung beinhaltet eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des deutschen Grundgesetzes.pdf des zugehörigen Policy Papers: klick
Der Begriff "Rasse" ist historisch extrem belastet und enthält rassistische Implikationen. Theorien und gedankliche Konstrukte, die Menschen in unterschiedliche "Rassen" einteilen, waren und sind schon immer rassistisch. Sie schreiben Menschen pauschal bestimmte Eigenschaften zu und gipfeln in der Annahme höher- und minderwertiger "Rassen". Dennoch wird bis heute in rechtlichen Bestimmungen, die eigentlich der Bekämpfung rassistischer Diskriminierung dienen, der Ausdruck "Rasse" verwendet. In einigen anderen europäischen Ländern ist es bereits üblich, in Gesetzestexten von dem Begriff Abstand zu nehmen. In Deutschland ist dieser Schritt längst überfällig.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich daher dafür aus, den Terminus "Rasse" nicht länger in Gesetzestexten, Verordnungen oder Erlassen zu benutzen. Vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sollte geändert werden, so dass der Begriff nicht mehr im Gesetz steht. Der Schutz vor rassistischen Diskriminierungen darf dadurch nicht eingeengt werden. Artikel 3 des Grundgesetzes, der fundamentale Gleichheitsgrundsatz des deutschen Verfassungsrechts, sollte ebenfalls dahingehend geändert werden, dass der Begriff nicht mehr verwendet wird. Zudem sollte sich Deutschland gegen einen weiteren Gebrauch des Ausdrucks "Rasse" in internationalen Dokumenten einsetzen.
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