Sonntag, März 30, 2008

Strafanzeige gegen Rassisten-Richter Schill

Nun ergeben sich die ersten Folgen für Ronald Schill, der sich kürzlich auf einem Video als Rassist outete, der Schwarze als Richter grundsätzlich härter bestrafte:

via blacknrw

Strafanzeige gegen den Ex-Hamburger Innensenator und Richter Ronald Schill - alle Urteile Schills gegen Schwarze sollen überprüft werden. Nach dem Kokain- und Rassisten Outing des ehemaligen Hamburger Innensenators Ronald Schill hat der Hamburger Rechtsanwalt Mahmut Erdem Strafanzeige gegen Schill wegen Rechtsbeugung gestellt. Der Ex-Senator und Amtsrichter Schill wurde heimlich dabei gefilmt, als er zugab, Schwarze generell härter bestraft zu haben als Weisse. Nach einer ersten Überprüfung der Rechtspraxis der Jahre 1994-2001 verdichten sich nun die Hinweise, das Schill systematisch Strafverdächtige aufgrund ihrer Hautfarbe und/oder Herkunft diskriminert habe.

Im Orginalton Schill hörte es sich, laut Medienberichten, angeblich folgendermassen an: Die „reinrassigen Neger“ aus Afrika könne er nicht leiden. Deshalb lehne er es auch „aus moralischen Gründen ab“, nach Afrika zu reisen. Die „richtigen Schwarzen“, so Schill im Video, würden sich wie Tiere benehmen. “Von mir haben die Neger alle etwas mehr bekommen.“

Beispiele:

  • 1998 Arafat B. / Afrikaner aus Niger, von Schill wegen Urkundenfälschung zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. “Schill sagte damals im Prozess, der Mandant als Schwarzer stehe bei ihm von vornherein im Verdacht, kriminell zu sein.” Der Mann hatte einen falschen Pass benutzt, zeigte sich aber geständig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Schill Urteil wurde in der Berufungsinstanz aufgehoben, das Landgericht korrigierte das Urteil und reduzierte die Strafe auf acht Monaten auf Bewährung.
  • 1999 verurteilte Schill einen Afrikaner, Franklin B., zu einem halben Jahr auf Bewährung - wegen einer Kopfnuss. Die Staatsanwaltschaft hatte eine geringe Geldstrafe gefordert, das Landgericht korrigierte das Urteil in der späteren Berufungsverhandlung und sprach eine Geldstrafe aus.
  • einen Afrikaner (25) verurteilte Schill nach einem Streit in der S-Bahn zu zwei Jahren und acht Monaten Haft, obwohl es keine Zeugen gab, der Mann die Tat leugnete und der Kontrahent ihn im Prozess als “Neger” und “Pappnase” bezeichnet hatte. Auch hier entschied die nächsthöhere Instanz deutlich milder.
  • ein dunkelhäutigen Inder, angeklagt wegen Passfälschung, verurteilte er zu 21 Monaten Haft. Der Mann, der ohne Anwalt erschienen war, nahm das Urteil an. Weil die Staatsanwaltschaft zu seinen Gunsten intervenierte, kam es später zu einer deutlich niedrigeren Bewährungsstrafe.
  • Ein Polizisten, der Schwarze misshandelt haben soll, kam bei Schill trotz Zeugenaussagen “aus Mangel an Beweisen” frei.

Rechtsanwalt Erdem: “Als Richter hatte er einen weiten Ermessensspielraum. Doch wenn er Schwarze generell härter bestrafte, hat er ganz klar Rechtsbeugung begangen.” Die Staatsanwaltschaft müsse dem nachgehen. Das könne und müsse dazu führen, dass sämtliche Verfahren Schills gegen Schwarze neu bewertet und eventuell wieder aufgenommen werden”.

Dem widersprach der Hamburger Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger: “Rechtsbeugung verjährt nach fünf Jahren. Der Leiter des Hamburger Personalamtes, Volker Bonorden, sagte, dass für eine Pensionskürzung bei Schill keine Handhabe bestünde. Da er keine volle Legislaturperiode Innensenator war, habe er ohnehin keinen Anspruch auf Senatsversorgung. Aus seiner Zeit als Amtsrichter (1994-2001) hat Schill einen Pensionsanspruch von rund 1400 Euro. Für eine Kürzung der Pension nach Ausscheiden aus dem Amt müssten erhebliche Vergehen, etwa Verstöße gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung vorliegen. „Da sind enge Grenzen gesetzt, vor allem bei Dingen, die sich im Privatbereich abspielen“, sagt Bonorden.

Doch wenn er Schwarze generell härter bestrafte, hat er ganz klar Rechtsbeugung begangen.” Die Staatsanwaltschaft müsse dem nachgehen, so der Ex-Bürgerschaftsabgeordnete Erdem. Das könne und müsse dazu führen, dass sämtliche Verfahren Schills gegen Schwarze neu bewertet und eventuell wieder aufgenommen werden, sagt der Rechtsanwalt.

Quellen:
http://www.welt.de
http://www.mopo.de

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