Montag, Februar 26, 2007

Deutschland exportiert Folterinstrumente

Ausschnitte aus einem Artikel von www.tagesschau.de:

Von Thomas Reutter, SWR-Fernsehen

Folter mit Elektroschocks: Stromstöße mit 120.000 Volt - gut 500 mal stärker als ein Schlag aus der Steckdose. Das Opfer erleidet höllische Qualen. Der Kurde Nedim Baran erinnert sich: "Die Schmerzen sind extrem. Man hat das Gefühl die Augen kommen heraus und das Hirn auch. Man denkt, der Kopf platzt. Man denkt nur noch an seinen Tod."

Nedim Baran wird im Berliner Zentrum für Folteropfer behandelt. Seine Therapeutin, Mechthild Wenk-Ahnson, kennt das Leid der Menschen, die mit Elektroschocks gefoltert werden. Bei Männern und Frauen würden die Elektroden unterschiedlich angebracht: an die Ohrläppchen, an die Schläfen, an die Zunge, an die Genitalien und bei Frauen an die Brustwarzen.

Folter mit Elektroschocks hinterlässt keine Spuren

Laut amnesty international sind Elektroschocks zu einer Standardfolter geworden. Weltweit dokumentierte die Menschenrechtsorganisation in 87 Staaten derartige Folterungen. "Der Trend - der traurige - geht leider dahin, dass immer mehr solche Elektroschockwaffen genutzt werden für Misshandlungen und Folter, weil sie eben keine Spuren hinterlassen", sagt Barbara Lochbihler, Generalsekretärin von amnesty international Deutschland.

Deutsche Exporte an Folterstaaten

Deutschland ist EU-weit der größte Händler von Elektroschockgeräten und weltweit - nach den USA - die Nummer zwei im Export solcher Geräte. Nur wenige Fälle werden den Behörden überhaupt bekannt. "Report Mainz" gegenüber nennt das Zollkriminalamt nun erstmals die aufgedeckten Fälle der letzten Jahre. 84 Elektroschockgeräte seien nach Georgien, 115 nach Bangladesch und 100 Geräte nach Iran geliefert worden, berichtet Wolfgang Schmitz vom Zollkriminalamt. Laut amnesty gab es wiederholt Berichte über Elektroschockfolter aus Iran, Bangladesch und Georgien.

Kaum rechtliche Handhabe

Die aufgedeckten Exporte der Geräte sind nur Zufallsfunde. Die Dunkelziffer ist enorm hoch. Zwar ist die Ausfuhr genehmigungspflichtig, doch die viele Firmen beantragen die Exportgenehmigung gar nicht erst, um keine Absage zu riskieren. Wer ohne Genehmigung exportiert, dem droht lediglich ein Bußgeld. Strafen gibt es keine, denn nach geltendem Gesetz ist der Export von Elektroschockgeräten keine Straftat.

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